Re: Architektenhaftung und Schadenersatz bei Kündigung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 Maerz, 2006 um 07:30:14

Antwort auf: Architektenhaftung und Schadenersatz bei Kündigung von wotte am 26 Maerz, 2006 um 14:40:45:

Der Architekt haftet weiterhin für seine Planung aber was bitte sind "geistige" Kosten und wieso wollen Sie diese dem Architekten gegenüber geltend machen, wenn der Bauträger insolvent ist. So wie Sie schreiben haben Sie einen Architektenvertrag und einen Bauträgervertrag!? Oder haben Sie vielleicht nur einen Bauträgervertrag über ein Architektenhaus. In dem Fall hätten Sie keinen Architektenvertrag.

: Habe einen Architektenvertrag wegen Insolvenz des Bauträger gekündigt.
: Meine Frage?
: Haftet der Architekt trotzdem für die Planung und kann ich gegenüber dem Archiktekten tatsächliche und geistige Kosten als Schadenersatz geltend machen?
: Evtl. mit Hinweis auf Urteil.
: Danke für die Mithilfe.
: mfg
: wotte





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