Gültigkeitsdauer eines schriftl. Mehrheitsbeschluß


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Abgeschickt von Carsten am 27 Maerz, 2006 um 11:22:48

Wir haben uns im Jahr 2000 von unserer Eigentümergemeinschaft durch ein schriftliches Beschlußverfahren die Errichtung eines Carports auf unserem Stellpatz sowie den Einbau eines Gartentores genehmigen lassen. Das Gartentor wurde eingebaut, der Carport wurde jedoch noch nicht errichtet. Das haben wir nun vor.
Gilt das durchgeführte schrifliche Beschlußverfahren der Eigentümergemeinschaft noch oder erlischt dieses irgendwann?



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