Re: Kann der Bautrräger den Schlüssel einbehalten wenn man Mängel vorab vom Kaufpreis abziehen will??


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Abgeschickt von Gordon Clemens am 28 Maerz, 2006 um 09:20:59

Antwort auf: Re: Kann der Bautrräger den Schlüssel einbehalten wenn man Mängel vorab vom Kaufpreis abziehen will?? von Sandra am 23 Maerz, 2006 um 13:35:42:

Hallo,

danke für die Antwort.
Die Unklarheiten sind in der Teilungserklärung eingetragene Brandschutztüren T30.
Tatsächlcih sind diese aber nicht verbaut.
Der Bauträger redet sich nun über einen "cut and paste" Fehler raus.
Angeblich müsste er die nicht verbauen (was nicht stimmt) und er hätte vergessen diese Bezeichnung aus den Plänen rauszunehmen.

Danke und Gruß
Gordon Clemens




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