Kanalanschluß


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Heiko am 28 Maerz, 2006 um 10:04:50

Hallo,
beim Bau von Reihenhäuser wurde mit dem Bauträger schriftlich vereinbart :
Erschließungsarbeiten, Strom,Gas,Wasser,Telefon usw. incl. Anschlussgebühren sind im Festpreis enthalten.

Nun will der Bauträger den Kanalanschluß an das örtliche Kanalnetz (außerhalb des Grundstücks), gesondert in Rechnung stellen.

Ist dies rechtens, oder müßten diese Arbeiten nicht im Umfang der Erschließungsarbeiten enthalten sein ?

Gruß Heiko



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]