Einfriedigung und Aufschüttung des Nachbargrundstücks


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Abgeschickt von Melanie am 28 Maerz, 2006 um 13:51:04


Wir haben das Problem, dass das Grundstück unseres Nachbars ca. 1 Meter höher liegt als unser Grundstück. Meine Frage ist nun
a) ob der Nachbar sein Grundstück noch aufschütten darf. Ich habe das Gefühl, dass gesetzlich da nichts geregelt ist, da die Situation ja recht ungewöhnlich ist. Wenn der Nachbar nun das Grundstück aufschüttet, dann ist der Höhenunterschied noch extremer.
b) wenn der Nachbar aufschüttet, muss er dann alleine die Kosten für eine Stützmauer o. ä. tragen oder müssen wir uns daran beteiligen?
c) ob der Nachbar auf sein 1 m höher liegendes Grundstück auch noch einen Zaun von 1,2 m machen darf oder werden diese 1,2 m ab der Höhe unseres Grundstückes gemessen?
Danke!





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