Re: Falsch ausgehobene Baugrube durch Tiefbauer


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 Maerz, 2006 um 23:04:46

Antwort auf: Falsch ausgehobene Baugrube durch Tiefbauer von Frauke am 28 Maerz, 2006 um 21:05:24:

Mehrkosten dürfen Ihnen durch Fehler der Unternehmer nicht entstehen. Es ist eine bestimmte Form von Leistung zu (hoffentlich) definierten Terminen vereinbart. Der Unternehmer muss alles tun, um diese Leistung zu erbringen und die Termine einzuhalten (Werkvertrag). Wenn er dabei Fehler macht, gehen die daraus folgenden Maßnahmen und Kosten zu seinen Lasten. Sie bezahlen weiterhin nur das, was vorher vereinbart wurde. Anders ist es, wenn Leistungen aus Gründen erforderlich werden, die der Unternehmer nicht zu vertreten hat, z. B. Tieferschachtung wegen schlechtem Baugrund. Den Baugrund liefert der Bauherr. Wenn dort aus technischen Gründen tiefer geschachtet werden muß als zuerst kalkuliert und vom Unternehmer angeboten, muß das durch den Bauherrn zusätzlich bezahlt werden.

Bei fehlerhafter oder verzögerter Leistung des Unternehmers stehen Verzugs- und Mängelanzeigen zu Verfügung. Der Unternehmer muß mit angemessener Frist zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistung aufgefordert werden. In diesem Zusammenhang kann man sich rechtliche Schritte, wie z. B. Kündigung und Ersatzvornahme vorbehalten. Bei diesen Schritten hilft i. d. R. der Architekt. Sollte der Unternehmer den Aufforderungen nicht nachkommen, ist es sinnvoll sich frühzeitig um Ersatz zu kümmern, einen Anwalt einzuschalten und entstandenen und entstehenden Schaden aufzulisten.

: Der Tiefbauer sollte für eine Doppelhaushälfte die Baugrube ausheben. Dabei hat er
: 1. die Grube zu tief ausgeschachtet, so dass diese wieder aufgefüllt werden muss
: 2. die Wände der Baugrube im 80 Grad Winkel ausgeschachtet, wobei diese nur 60 Grad haben dürfen und
: 3. die Baugrube an zwei Ecken an der falschen Stelle ausgehoben wurde.

: Die Baustelle wurde durch das Bauordnungsamt bereits jetzt schon stillgelegt. Das Bauunternehmen hat die Auflage, diesen Mangel mit Gefahr in Verzug innerhalb von zwei Tagen zu beheben.
: Am heutigen Tage war dieses Tiefbauunternehmen nur in der Lage, zwei Seiten der Baugrube einigermaßen zu bearbeiten, wobei sie an einer Seite noch weiter ausgeschachtet haben, so dass sie sich nun auf öffentlichem Gelände befinden und dabei Kabel freigelegt haben.

: Wie können wir als Bauherren nun verfahren, ohne dass uns Mehrkosten entstehen bzw. das Bauunternehmen nun alle Sachen packt und die Baustelle ohne Fertigstellung verlässt.

: Der Aushub dauert nunmehr schon 1 Woche.

: Wer einen Tipp hat, kann sich gerne melden.

: Danke





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