Re: Formfehler bei Zurückstellung unseres Baugesuches?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von KD am 30 Maerz, 2006 um 07:05:10

Antwort auf: Formfehler bei Zurückstellung unseres Baugesuches? von Guido Strunz am 19 Maerz, 2006 um 11:30:05:

Die Frist von 12 Wochen gilt nur im vereinfachten Verfahren, wenn das Vorhaben im Geltungsbreich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes liegt oder ein Bauvorbescheid bereits erteilt worden ist.

Diese Frist trifft also auf Ihren ANTRAG auf Bauvorbescheid nicht zu. Es liegt also kein Formfehler der Bauaufsichtbehörde vor.

So eine Zurückstellung soll meist die Zeit bis zum Inkrafttreten einer Veränderungssperre überbrücken. Die Voraussetzungen für die Veränderungssperre müssen aber bereits gegeben sein. Es wäre jetzt zu prüfen, ob der Aufstellungsbeschluss für den künftigen B-Plan bereits gefasst ist. Vergleiche hier § 14 und § 15 BauGB.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]