Re: Garagen auf Grenze mit mehreren Grundstücken, zulässige Höhe?


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Abgeschickt von KD am 30 Maerz, 2006 um 16:03:46

Antwort auf: Garagen auf Grenze mit mehreren Grundstücken, zulässige Höhe? von Garagenbebauter am 26 Maerz, 2006 um 17:31:03:

Das doch etwas defizil. Über die Brücke mit den einzelnen Grundstücken würde ich nicht gehen. Das erscheint mir echt unprkitisch , weil da sicherlich noch Fahr- und Wegerechte usw. erforderlich sind. Eine so massive Belastung mit 6 Garagen (das sind ja ca. 18 m) ist wohl Mit der Regelung der Bauordnung nicht erfaßt.

Wenn der Balken als oberer Wandabschluß dient, zählt er auch zur Wand. Also auch zur Höhe.

Machen Sie bitte Fotos und tragen Sie das Problem unverzüglich der Bauaufsichtbehörde vor. Nehmen Sie Akteneinsicht in die Bauvorlagen. Entweder erklären die Ihnen, warum das zulässig ist (eher nicht) oder die kümmern sich um Ihren Nachbarn. Die wissen vielleicht noch gar nichts davon. Eventuell können Sie einen Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten stellen. Sie müssen sich nur überlegen, ob Sie den Rückbau wollen.





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