Klettergerüst auf Anhöhe


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Abgeschickt von Hilke am 31 Maerz, 2006 um 12:15:07

Wir bewohnen ein Reihenhaus in einer dicht bebauten Neubaugegend. Der hintere Teil unseres kleinen Gartens grenzt an einen schmalen Weg der uns von dem Nachbargrundstück des dahinter angrenzenden Gartengrundstücks unseres Nachbarn hinten trennt. Nachdem der an unser Grundstück hinten angrenzende Nachbar sein Grundstück aufgeschüttet hatte und dieses mit einer L- Stein Mauer befestigen wollte, die Höhenunterschiede liegen mit Aufschüttung des Nachbarn bei 5m, bestanden wir darauf das die gesetzlich vorgeschriebene Abstandsfläche von 3m eingehalten wird. Er hat dann in der Abstandsfläche, gestattet durch das neue Baurecht, eine Holzhütte gebaut und um dem Faß die Krone aufzusetzen auf das aufgeschüttete Grundstück ein überdimensioniertes Klettergerüst mit Rutschbahn gestellt. Das Klettergerüst hat den Umfang eines Klettergerüstes für Kindergärten. Wir blicken jetzt mit Klettergerüst auf sage und schreibe 5m Wand, 1,50 lichtundurchlässigen Holzzaun und nochmal 2m Klettergerüst. Eine ähnliche Anlage habe ich noch nie gesehehen. Alles genehmigt durch das Bauamt Wetterau/ Friedberg. Wir haben Wiederspruch gegen das Klettergerüst an dieser Stelle eingelegt und die Stadt Bad Vilbel hat besagtem Nachbarn keine Befreiung für das Klettergerüst erteilt und vorgeschlagen es auf das vordere Grundstück zu stellen. Dieses schreiben ging an das Bauamt Friedberg, das das letzte Wort in dieser Angelegenheit hat. Nach unseren Erfahrungen in den letzten vier Jahren sind wir eher pessimistisch.


Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann uns weiterhelfen?





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