Re: Zustimmungspflicht


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Abgeschickt von hhe am 31 Maerz, 2006 um 13:18:49

Antwort auf: Zustimmungspflicht von Dr. Magu am 31 Maerz, 2006 um 11:32:22:

: Hallo,

: ich plane meinen Hausbau direkt an der Grundstücksgrenze meines Nachbarn (meines Wissens nach müssten hier normalerweiser ein Abstand von 3m eingehalten werden).

: Das mündliche i.O. habe ich mir bereits von dem dort lebenden Nachbarn eingeholt. Gemäß Grundbucheintrag
: ist dieser jedoch nur 50%-Eigentümer.

: Würde dieser Anteil ausreichen um beim Grundbuchamt diese Änderung nachtragen zu lassen ???

Hallo Dr. Magu !

-NEIN-

Das Bauamt wird auch die Eintragung einer Baulast zum Ungunsten des Nachbarn verlangen. Eine Baulast muß bei einem Notar öffentlich beurkundet werden. Der Nachbar könnte dafür auch Geld verlangen. Alle Grundstücksanteile sind zustimmungspflichtig.

Weitere Unkenntnisse dürfte das Studium des Bebauungsplanes ergeben. Bauen Sie im Außenbereich ? Das Bauamt hilft hier weiter.

Je nach Bundesland und örtlichen Bebauungsplan können in der Regel Garagen, Abstellräume etc. mit einer bestimmten Länge (z.B. 9 m)und Höhe (zB 3 m) als Grenzbebauung ohne Baulast und ohne Einwilligung (!!!!) des Nachbarn erstellt werden. Der Nachbar muß (schriftlich ist besser) mind. 4 Wochen vor Baubeginn "nur" informiert werden !

Für eine Grenzbebauung auf einen älteren Grundstück sollten vorher nochmals vom Katasteramt die Grenzsteine überprüft werden. Wird ein Bauantrag beim Bauamt gestellt (zB Wohnhaus mit Garage) ist auch noch ein qualifizierter und beglaubigter Flurkartenauszug mit Maßangaben zwischen den Grenzsteinen notwendig. Sehr teuer. Fast schon Wucher.


MfG

hhe



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