Brandschutz überwiegt den Bestandschutz?


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Abgeschickt von Letsche am 31 Maerz, 2006 um 16:14:04

Wir haben im Jahr 2000 ein Einfamilienhaus gekauft. Dieses wurde 1945 erbaut und steht auf der einen Grundstücksseite unterhalb der heute zulässigen Grenzabstände. Es ist lediglich ein Abstand von 2 m vorhanden. Eine Baulasteintragung beim Nachbarn besteht nicht. Im Rahmen einer Bauvoranfrage, wir haben eine Aufstockung auf dem bestehenden Erdgeschoß geplant, jedoch um 1 m zurückversetzt, um die geltenden Grenzabstände von 3 m einzuhalten, gab das Bauamt nun an, dass wir das bestehende Haus an der betreffenden Außenwand brandschutzmäßig ausrüsten müssen, sprich eine Brandwand und Brandschutzfenster der Klasse F 90 einbauen. Nach ersten Informationen ist eine Aufrüstung mit F 90 Fenstern im Fachwerkhaus unmöglich. Selbst wenn die Aufstockung nicht stattfindet, fordert das Bauamt diese Maßnahme. Kann uns jemand sagen, ob ein Bestandschutz durch den Brandschutz aufgehoben werden kann und das Bauamt diese Maßnahmen einfordern kann?



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