Re: Sondereigentum-Terrasse


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Abgeschickt von Greiwe am 31 Maerz, 2006 um 16:18:08:

Antwort auf: Re: Sondereigentum-Terrasse von GKZ am 23 Maerz, 2006 um 13:15:55:

Ja ich hatte eine Genehmigung. Wo im WEG steht dazu etwas?
:
WEG bzw. Wohnungseigentumsgesetz. Hatten Sie eine Genehmigung diese ans Haus zu schrauben ?

:
: : Hallo,
: : gehört eine nachträglich angebaute und an das Haus geschraubte Holzterrasse zum Sondereigentum des Wohnungsinhabers oder kann hier nur ein Sondernutzungsrecht eingetragen werden? Wo kann man das nachlesen?
: : Über eine Antwort würde ich mich freuen.
: : Gruß
: : E.Greiwe




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