Abgeschickt von Ilka am 01 April, 2006 um 12:52:26
Kann mir jemand sagen...
ob bei einem einzuhaltenden Grenzabstand von 3 m ein Dachüberstand von 65 cm (auf der Längsseite), der in die 3 m hineinragen würde, baurechtlich in Ordnung wäre? Und könnte ein Nachbar dagegen etwas rechtlich unternehmen?
Danke im Voraus!