Re: Erschließungsgebühr


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Abgeschickt von Erich Bauer am 01 April, 2006 um 20:59:50

Antwort auf: Erschließungsgebühr von Dittsche am 31 Maerz, 2006 um 18:12:15:

: Mein Fall:
: A hat von B im April 1998 ein Grundstück gekauft.
: In dem notariellen Kaufvertrag steht: DAS GRUNDSTÜCK IST VOLL ERSCHLOSSEN.
: Am 31.03.2006 !!! bekommt A einen Brief von der Stadt "Erhebung von Erschließungsbeiträgen". Nun soll A die Erschließungsgebühr zahlen.
: Spinnen die?

Nein, persönlich beitragspflichtig ist derjenige, der zum Zeitpunkt des Erlasses des Beitragsbescheides Eigentümer ist.

: Für mich heißt o.a. Passus nichts anderes, als dass die Erschließungsgebühr schon 1998 vom damaligen Eigentümer bezahlt wurde, oder wie jetzt?!

Möglicherweise besteht nach dem Kaufvertrag ein Ersatzanspruch des Käufers gegen den Verkäufer.


: Und wenn nicht, warum kommt die Stadt dann erst jetzt?

Die Stadt kann nach Entstehung der sachlichen Beitragspflicht innerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist den Bescheid erlassen.





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