Gemeinsame Einrichtung Doppelhaushälfte


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Abgeschickt von dörte am 04 April, 2006 um 23:31:30

Wir haben eine Doppelhaushälfte in NRW.
Die Trennwand des Balkons einer Doppelhaushälfte gehört beiden Parteien. Sie besteht aus Glasbausteinen. Da unsere Seite instandgehalten wurde ist sie OK. Die Nachbarseite wurde nicht instandgehalten (Moos usw.) ist kaputt (glasbausteine kaputt, Fugen sind bröckelig und fallen heraus). Müssen wir uns an den Kosten für neue Mauer beteiligen? Kann der Nachbar sie in Eigenleistung errichten oder können wir auf Fachbetrieb bestehen? Unser Balkon wurde vor 2 Jahren erneuert und wir möchten keinen Pfuscher. Außerdem bestehen noch Differenzen bei Vordach (Regenwasser wird zu unserer Seite geleitet). Reinigung eines gemeinsamen Abflusses (vor Garagen) bleibt an uns hängen,da Nachbarhaus vermietet ist und sich keiner drum kümmert.

Vielen Dank für Antworten.





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