Re: baudenkmal/ensembleschutz unterschiede in genehmigungen?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 April, 2006 um 07:39:19

Antwort auf: baudenkmal/ensembleschutz unterschiede in genehmigungen? von thomas am 04 April, 2006 um 23:07:32:

Es gelten keine grundsätzlichen Einschränkungen bei Baudenkmälern. Es hängt immer vom Einzelobjekt und der Einsicht bzw. Schutzansprüchen des Sachbearbeiters ab, wie weit Maßnahmen zugelassen werden. Im Ensembleschutz wird häufig Wert auf den Gesamteindruck eines Stadtteils gelegt, der von Innenausbauten oder rückwärrtigen Maßnahmen in der Regel nicht betroffen ist. Am besten spricht man vorab mit den zuständigen Mitarbeitern der unteren Denkmalbehörde und erklärt die Wünsche.

: hallo!

: wir interessieren uns für ein mehrgeschossiges haus das selbst kein baudenkmal ist aber sich in einem ensemblebereich befindet.

: gelten die gleichen einschränkungen wie bei baudenkmälern?

: wir möchten auf die rückwertige hofseite balkone und eine dachterrasse(dachausschnitt) anbringen.

: kann uns daß grundlegend abgelehnt werden, gibt es spielräume?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]