Re: Schwenkarm eines Baukrans


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Abgeschickt von Bolanger am 05 April, 2006 um 12:49:13:

Antwort auf: Re: Schwenkarm eines Baukrans von Hans am 29 Maerz, 2006 um 11:15:12:

aber auch hier kann ich durchaus argumentieren, dass Sie den Baukran dulden müssen. Ja, dadurch werden Sie in Ihren Besitzrechten beeinträchtigt.
Auf der anderen Seite wäre es eine unzumutbare Belastung für den Bauherren, wenn er den Kran nicht über Ihr Grundstück schwenken dürfte. Kräne müssen frei drehbar aufgestellt werden. Alternativ müsste der Kran jeden Tag auf und wieder abgebaut werden oder ein Autokran bestellt werden. Das alles ist verglichen zur Einschränkung Ihrer Besitzrechte ein unverhältnismäßig hoher Aufwand.

: : Nachdem gestern in Hamburg bei einem Sturm drei Baukräne umgestürzt sind und 2 Menschen in den Tod gerissen haben, habe ich Angst, dass der Schwenkarm eines Baukrans, der bei Wind auch über unserem Grundstück schwebt, ebenfalls bei Sturmböen umkippt. Ist das Aufstellen eines Baukrans in so unmittelbarer Nähe zum Nachbargrundstück zulässig? Der Baukran steht seit 2 Tagen auf dem Baugrundstück während dessen der Bau noch nicht begonnen hat und auch nicht ersichtlich ist, wann damit begonnen wird bzw. wer überhaupt Bauherr ist. Außerdem ist der Kran zwar umzäunt, aber nicht beleuchtet.

: Das Eindringen des Schwenkarms eines Baukrans in den Luftraum des Nachbargrundstücks beeinträchtigt den betroffenen Nachbarn in seinen Besitzrechten und begründet einen Unterlassungsanspruch siehe im Web:
: http://www.vdw-online.de/htm/public/info/i7-99/s8.htm





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