Re: Fahrradschuppen trotz Grundbucheintrag möglich?


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Abgeschickt von Jochen Haber, Rechtsanwalt am 05 April, 2006 um 22:55:10

Antwort auf: Fahrradschuppen trotz Grundbucheintrag möglich? von Unbekannt am 18 Februar, 2006 um 18:02:53:

Hallo Unbekannt,
entscheident ist in welchem Bundesland Du lebst.
Es gibt ganz klare Rechtslinien die auch durch einen Vertrag nicht ausser Karft gesetzt werden können.
Schreib mir kurz Dein Bundesland und ich sag Dir was möglich ist.
Gruß
RA Haber
: Hallo,
: folgender Text ist im Grundbuch eingetragen;
: Entlang der gemeinsamen Grenze darf auf das Grundstück in einer Breite von 6 m kein Gebäude und keine bauliche Anlage errichtet werden, insbesondere auch nicht Garagen, Nebengebäude aller Art oder Pkw-Stellplätze (überdacht oder nicht überdacht). Die Bautiefe des Gebäudes wird auf 10 m beschränkt, ausgehend von einem zur Strasse freizuhaltenden Grundstückstreifen in einer Breite von 5 m. Die Traufhöhe an einem zu errichtenden Gebäude wird gegen die Strasse auf 4,50 m beschränkt, auf Gartenseite auf 5,5 m.

: Meine Frage, darf man dennoch einen Fahrradschuppen aufstellen, der Mülltonnen und Fahrräder behebergt?

: Vielen Dank für die Antwort





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