Re: Hausanschlüsse bei Grenzbebauung


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Abgeschickt von Preuss am 18 April, 2005 um 18:18:06

Antwort auf: Hausanschlüsse bei Grenzbebauung von Steffi am 18 April, 2005 um 11:25:23:

Die Technischen Anschlußbedingungen
für den Anschluß an das Niederspannungsnetz TAB 2000 sagen folgendes:
Die Versorgung mehrerer Gebäude (z. B. Doppelhäuser oder Reihenhäuser) aus
einem gemeinsamen Hausanschluß ist dann zulässig, wenn der Hausanschlußkasten
zusammen mit den Zählerplätzen in einem für alle Gebäude gemeinsamen
Hausanschlußraum errichtet wird. Für das Betreten des Hausanschlußraumes durch
den Anschlußnehmer sowie den VNB und die Verlegung von Zuleitungen zu den
Stromkreisverteilern in den einzelnen Gebäuden bewirkt der Eigentümer eine rechtliche
Absicherung. Sollten im konkreten Fall der Eigentümer und der Anschlußnehmer
nicht personengleich sein, so sorgt der Anschlußnehmer gegenüber dem
Eigentümer für die Durchführung dieser Verpflichtung. Anschlußnehmer, Betreiber
der elektrischen Anlage und der VNB müssen unabhängig voneinander Zutritt zu
diesem Hausanschlußraum haben.
In Räumen, in denen die Umgebungstemperatur dauernd 30 °C übersteigt, sowie
in feuer- oder explosionsgefährdeten Räumen/Bereichen dürfen gemäß DIN 18012
der Hausanschlußkasten und/oder der Hauptverteiler nicht untergebracht werden.
Zu den feuergefährdeten Räumen/Bereichen gehören im allgemeinen Heizräume mit Heizungsanlagen, deren Gesamtnennwärmeleistung mehr als 50 kW beträgt und Heizöllagerräume, die Heizöltanks mit einem Gesamtvolumen von mehr als 5 000 l
enthalten.
Man wird Ihnen sicher auf Nachfrage gerne die Grundlagen erläutern, die gegen eine solche Installation sprechen. Das wäre interessant zu wissen!

: Hallo,
: wir haben eine DHH gekauft, und der Hausanschlußraum liegt genau an der Grenze zum Nachbargrundstück, welches noch unbebaut ist. (die 2. DHH ist genau auf der anderen Seite).
: Jetzt hat die Verbandsgemeinde angedeutet, daß es nicht zulässig sei, wenn in dem Raum die Gasuhr, der Sicherungskasten und Waschmaschine/Trockner sind.
: Stimmt das? Und wenn ja - welche Konsequenzen kann das für uns haben?
: Vielen Dank für jede Hilfe,
: Steffi




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