Re: nachbars Carport wirft schatten


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Abgeschickt von Thomas am 06 April, 2006 um 15:13:06:

Antwort auf: Re: nachbars Carport wirft schatten von Peter Fahn am 05 April, 2006 um 23:20:32:

Hallo Peter,

danke für deine Antwort,ich seh schon habe also keinerlei handhabe um muß mich in dieser Sache wohl fügen.
Schade das manche Nachbarn so egoistisch sind....


MFG


: Hallo Thomas,
: ich kann jetzt nur für Bayern (!) sprechen.

: Nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO=Landesrecht) sind grundsätzlich Nachbargrenzgebäude wie folgt baugenehmigungsfrei:
: auszugsweise:
: -max. 8m Nachbargrenzbebauung an einer Grundstücksgrenze
: -max 3m hoch
: -max. Nutzfläche 50m²
: Somit braucht der Nachbar unter diesen genannten "Privilegierungstatbeständen" keinen Grenzabstand einzuhalten und hat einen Rechtsanspruch auf Errichtung eines Grenzanbaues, soweit nicht örtliche Satzungen (Bebauungsplan oder Stellplatzsatzung, Gestaltungssatzung) oder andere Rechtsnormen diesem Vorhaben entgegenstehen.

: Einen Rechtsanspruch auf Besonnung nach so quasi nach 18Uhr gibt es nicht, das wäre zu weit gegriffen. Auch ein Recht auf freie Aussicht gibt es bei uns zumindest nicht und der Blick auf ein "Holzhäusl" ist in Bayern (grins) meistens zumutbar.

: Das Gebot der "nachbarlichen Rücksichtnahme" ist ein schwierig zu handelnder "Notnagel", an dem man sich in aussichtslosen Fällen meistens (erfolglos) klammert. Ich geh mal davon aus, dass die Baugenhemigungsbehörde die Sachlage richtig geprüft hat. Falls Deinerseits Zweifel daran bestehen, besteht innerhalb der Monatsfrist die Möglichkeit eines Widerspruchs; ist aber mit Kosten verbunden, falls du nicht Recht bekommst.

:
: Gruss Peter

:
: : Hallo Peter,
: : vielen Dank für die Antwort
: : lt Bauamt hat mein Nachbar eine Genehmigung bekommen. Was ist bitte "Privilegierungstatbestände?
: : und ist die Nachbarliche Rücksichtnahme irgendwo festgehalten?

: : MFG

:
: : : Lieber Thomas,

: : : es sind viel zu viele Fragen offen.
: : : - Bebauungsplan? Innenbereich? Ortsrecht? Privilegierungstatbestände? Nachbarliche Rücksichtnahme? usw. undsofort
: : : Meine Meinung: Hier hilft nur der Gang zur Gemeinde/Stadt - Bauamt- oder zum Anwalt!

: : : Gruss
: : : Peter
: : : : Bitte um dringende Hilfe.

: : : : Zur Situation, unser nachbar hat einen Carport

: : : direkt an der Grundstücksgrenze gebaut, und zwar hinter seinem Haus das bedeutet das die komplette rechte seite unseres Grundstücks zugebaut ist. das schlimmste ist jedoch , das dieser 3m hohe und 8m lange carport uns ab 18Uhr die komplette Terrasse u. unser Wohnzimmer in schatten legt. mein Nachbar meint es tut ihm leid aber ein anderer platz kahm für ihn nicht in frage. was habe ich für möglichkeiten? wir haben uns das grundstück wegen der schönen Lage gekauft SW Ausrichtung und nun das.hinzu kommt das er den Carport komplett zumacht und wir den ganzen tag auf die holtzkiste gucken müssen.





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