Grunddienstbarkeit


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Abgeschickt von Roland Steltenpohl am 07 April, 2006 um 19:43:18

Vielleicht kann mir jemand zum einfacheren Verständnis mein Problem mit der Grunddienstbarkeit erklären: Ich lasse zur Zeit ein Reihenhaus bauen (bestehend aus 3 nebeneinanderliegenden Gebäuden, wir haben das Mittlere), bei dem jedes Grundstück und somit auch jedes Gebäude eigentlich einen eigenen Anschluß erhalten sollte. Jetzt stellt sich die Gemeinde quer und will anhand des Eintrages der Grunddienstbarkeit nur noch einen Hauptanschluß legen und diesen auf alle 3 Parteien verteilen. Muß ich dem Folge leisten oder kann ich auf das Recht des Einzelanschlusses pochen? Zur Erklärung muß ich noch mitteilen, daß die Bürgersteige sowie Straßen schon seit einigen Jahren in diesem Neubaugebiet durch die Gemeinde fertiggestellt wurden.



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