Re: Wegerecht = Beteiligung an Pflasterarbeiten?


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Abgeschickt von Eva am 09 April, 2006 um 22:23:47

Antwort auf: Re: Wegerecht = Beteiligung an Pflasterarbeiten? von Peter Fahn am 09 April, 2006 um 10:52:56:

Hallo Peter,
danke für Deine Antwort. Aber: Wie soll ich denn an den Vertrag von daaaaamals kommen? Die Eigentümer, die dieses Wegerecht mit dem Nachbarn vereinbart hatten, sind schon längst tot und der Nachbar selbst wird uns ganz sicher nicht Einblick in seinen Vertrag gewähren... Ich weiß ja noch nicht einmal, welcher Notar damals für die Eintragung gesorgt hat, wahrscheinlich gibt's den auch schon nicht mehr :-(


: Hallo Eva,
: ich würde mal den Notarvertrag zum Grundbucheintrag lesen, der zwischen den (damaligen) Grundstückseigentümern geschlossen wurde.

: Gruss P. Fahn

: : Hallo, ist es richtig, dass ein Nachbar, der ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht hat, sich zur Hälfte an den Kosten für die Pflasterarbeiten an dem Weg beteiligen muss? Und wer bestimmt, wie weit die Einfahrt gepflastert wird? Hat der Nachbar da ein Mitspracherecht? Wir wollen unsere Einfahrt (30m) neu pflastern lassen, bis zum Nachbarn wären es aber 60 m, also nochmal 30 m weiter. Die letzten 30 m möchten wir aber nicht pflastern, da sie quasi durch unseren Garten verlaufen. Hier möchten wir für diese Hälfte so wenig Aufwand und Kosten wie möglich verursachen. Schlimm genug, dass wir überhaupt durch unseren Garten ne "Straße" bauen müssen. Wenn unser Nachbar hört, dass er sich an den Kosten beteiligen soll, flippt er aus!!!! Kennt jemand die Rechtslage?




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