Re: Baugenehmigung - Ablauf nach 2 Jahren ?


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Abgeschickt von M.Büttner am 12 April, 2006 um 08:31:56

Antwort auf: Re: Baugenehmigung - Ablauf nach 2 Jahren ? von FranzRapid am 12 April, 2006 um 00:46:03:

Maßgebend ist die jeweilige Landesbauordnung.
In Brandenburg z.B. § 69: Gültigkeit 4 Jahre, einmalige Verlängerung um 2 Jahre möglich.





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