Re: Abnahme auch durch Bauamt ?


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Abgeschickt von M.Büttner am 12 April, 2006 um 10:13:05

Antwort auf: Abnahme auch durch Bauamt ? von Sonja am 12 April, 2006 um 08:15:28:

Die Schlussabnahme durch das Bauamt ist in den Landesbauordnungen geregelt. Meist steht ein entsprechender Hinweis in der Baugenehmigung. In Brandenburg wurde diese Abnahme Ende letzten Jahres abgeschafft (§ 76 BbgBO).


: gibt es nach der Bauabnahme noch eine Abnahme durch das Bauamt oder sowas, wo aussen und innen geprüft wird, ob die Baugenehmigung eingehalten wurde bzw. ob Baunormen wie Geländer und Sicherheitsglas eingehalten wurden ? Kenne mich nicht aus und habe im www. nichts gefunden. Ist das irgendwo geregelt ?
: Danke schön für Antworten .......





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