Re: Einspruch vom Nachbarn !


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Frank am 12 April, 2006 um 12:57:04:

Antwort auf: Einspruch vom Nachbarn ! von Schaarschmidt Hendrik am 12 April, 2006 um 12:13:58:

Klagen kann jeder und vor dem Verwaltungsgericht sogar kostengünstig ohne Anwalt. Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage sind fraglich. Wie weit ist der Nachbar denn entfernt und auf welche Weise in Nachbarrechten betroffen?

: Wir haben vor, in Sachsen in Einfamilienhaus ( Bungalow ) zu bauen.
: Auf den Vorbescheid hin, hat ein Nachbar (durch eine Straße sind unsere Grundstücke voneinander getrennt) Einspruch erhoben.
: Die Gründe für seinen Einspruch sind der angebliche Außenbereich des Bauvorhabens und unsere Abwasserentsorgung, die aber geklärt ist.

: Dieser ist von der oberen Baubehörde (RP) abgelehnt worden.
: Nun klagt er vor dem Verwaltungsgericht. Termin ca 2009. So lange können wir nicht warten.

: Zwischenzeitlich, haben wir unsere Baugenehmigung erhalten. Diese hat er nicht zugestellt bekommen, da er kein direkter Nachbar mehr ist. ( vor der Vermessung gehörte die Straße zu meinem Grundstück )

: Wie hoch ist das Risiko, jetzt mit dem Bau zu beginnen ??
: Was können die Folgen sein ??
: Kann es einen Baustopp geben ??

:
: Danke

: Hendrik
: Nachbarschaft passt. Hat er mit dieser Argumentation Erfolgsaussichten und was würde das für mich bzw. für den Baubeginn bedeuten?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]