Re: Maximale Höhe Sichtsschutzzaun in Bayern


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Abgeschickt von Dieter-Gast am 19 April, 2005 um 06:41:33:

Antwort auf: Maximale Höhe Sichtsschutzzaun in Bayern von Karin am 15 April, 2005 um 20:58:39:

Hallo! Kein Nachbarrechtsgesetz zu finden weil es anscheinend keins gibt aber in Bayern gelten die §§ 43 - 54, 74 AGBGB und die Bauordnung und da darf der Zaun max. 180 cm hoch sein, egal, ob es dem Nachbarn gefällt. Abstände siehe Bauordnung. Lässt sich eine ortsübliche Einfriedung nicht feststellen, so gilt ein 1,2 - 1,3 m hoher Zaun aus festem Maschendraht als ortsüblich. Bei der Anlage und Ausgestaltung von Einfriedungen
ist auch das öffentliche Baurecht zu beachten. So
kann die Bauaufsichtsbehörde nach der Bayerischen
Bauordnung unter bestimmten Voraussetzungen die
Einfriedung eines Grundstücks verlangen oder
untersagen. Einfriedungen müssen ihrem Zweck
entsprechend verkehrssicher sein und sind so zu
gestalten, dass sie nicht verunstaltend wirken. In manchen Fällen sind sie sogar genehmigungspflichtig, das müssen sie Dir am zuständigen Amt aber eigentlich anonym sagen können........ Viel Glück !

http://www.lra-dgf.bayern.de/buergerservice/broschueren/84130_bau.pdf

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