Re: Nachforderung aus dem Jahr 2003


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Abgeschickt von Gast am 12 April, 2006 um 13:03:39:

Antwort auf: Nachforderung aus dem Jahr 2003 von Michael am 06 April, 2006 um 10:50:08:

Verjährung 3 Jahre ab Ende des Ausgangsjahres also noch nicht verjährt. Ob die 600 euro erlassen wurden müssten Sie beweisen. Ansonsten haben sie hoffentlich den Mangel per Foto festgehalten oder schriftlich fixiert.


: Hallo zusammen,
: wer kann mir helfen. Gestern ist ein Schreiben einer Handwerkerfirma eingetroffen mit der Bitte um Begleichung der noch offenen Summe von 800 Euro. Aufgrund eines Mangels hatten wir diesen Betrag im Dezember 2003 einbehalten. Mündlich hatten wir vereinbart die Sache auf sich beruhen zu lassen.
: Nun im April 2006 kommt dieses Schreiben.
: Ist die Forderung überhaupt noch gültig oder bereits verjährt?
: Danke für die Hilfe!





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