Re: Hinterhofbebauung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 12 April, 2006 um 21:08:15

Antwort auf: Hinterhofbebauung von Nicole am 12 April, 2006 um 19:18:12:

Die Stadt hat allgemein "Planungshoheit", d. h. sie kann bestimmen, wo Baurecht gelten soll und wo nicht. Allerdings gibt es auch dafür Grenzen, wie z. B. ein besondere Härte oder Widersprüche gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Im Zweifel muß im Einzelfall geprüft werden, ob Gründe für eine Genehmigungsfähigkeit vorliegen oder nicht.

: Hallo,

: der Gemeinderat einer Stadt lehnt eine Hinterhofbebauung im gesamten Stadtgebiet generell ab.

: Darf eine Stadt das einfach für sich entscheiden ???

: Bis letztes Jahr wurden Bauten in "Zweiter Reihe" genehmigt.

: Danke
: Nicole





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