Nachbarschützende Vorschriften


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Abgeschickt von Sören am 13 April, 2006 um 15:11:16

Hallo, mich beschäftigt folgende Problematik:
Können Grundstücksnachbarn durch Widerspruch gegen eine Baugenehmigung eine Aufhebung einer solchen erreichen, wenn sie als Begründung anführen, dass durch den Bau der Ortskern aus ihrer Sicht! zerstört wird?
Ich dachte immer, dass Bauordnungsamt überprüft vor Erteilung einer Baugenehmigung, ob das Bauvorhaben sich in das Ortsbild einfügt.
Ich habe gelesen, dass ein Widerspruch gegen eine Baugenehmigung nur dann Erfolg hat, wenn nachbarschützende Vorschriften verletzt werden. Ist das richtig?
Was zählt zu diesen Vorschriften?
Betrifft die subjektive Meinung eines Grundstückseigetümers über die angebliche Zerstörung des Ortskerns einer solchen Vorschrift?

Danke für eine Antwort!



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