Re: Hinterhofbebauung


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Abgeschickt von Bolanger am 13 April, 2006 um 16:21:24:

Antwort auf: Hinterhofbebauung von Nicole am 12 April, 2006 um 19:18:12:

Hallo,

zuerst sollten Sie klären, ob für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan existiert.

Wenn ja, dann steht dort alles drin, was Sie dürfen.

Wenn nein, dann richtet sich Ihr Baurecht nach der Umgebung, wenn Sie innerhalb einer im zusammenhang bebauten ortschaft bauen wollen. Stehen in direkter Umgebung bereits Häuser im Hinterland, dann haben Sie prinzipiell auch ein Anrecht darauf.
Sollte Sie nach einer dieser Möglichkeiten ein Recht auf eine Hinterlansbebauung haben und die Gemeinde dennoch eine solche Bebauung nicht wünschen, so hat sie die Möglichkeit, einen Bebauungsplan aufzustellen oder zu ändern und eine Hinterlandbebauung zu verbieten.

Sie sehen also, dass Sie auf das Wohlwollen der Stadt angewiesen sind.


: Hallo,

: der Gemeinderat einer Stadt lehnt eine Hinterhofbebauung im gesamten Stadtgebiet generell ab.

: Darf eine Stadt das einfach für sich entscheiden ???

: Bis letztes Jahr wurden Bauten in "Zweiter Reihe" genehmigt.

: Danke
: Nicole





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