Re: Hinterlandbebauung


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Abgeschickt von Bolanger am 13 April, 2006 um 16:28:16:

Antwort auf: Hinterlandbebauung von Walther Müller am 12 April, 2006 um 14:54:09:

Hallo,

ich würde erstmal schauen, wie weit die Rückseiten der Nachbargebäude von der Straße in den Innenbereich gebaut wurden. Darauf könnten Sie sich ggf. wegen der Gleichbehandlung berufen. Wenn andere das Baufenster aktuell nach hinten überschreiten, dann dürfte es schwer sein, Ihnen das zu verwehren.
Zusätzlich würde ich mir Gedanken machen, ob noch andere nachbarn die Möglichkeit hätten, im Hinterland zu bauen. Wenn Sie der erste sind, dann könnte weitere Nachbarn auf die Idee kommen. Ggf. entsteht dadurch eine Situation, die von der Gemeinde nicht gewollt ist. Wären Sie der einzige, der sinnvoll im Hinterland bauen könnte, so würde das die Gemeinde sicherlich auch beruhigen.

Wie Sie sich auch drehen und wenden, Sie sind auf das Wohlwollen der Gemeinde angewiesen. Einzig die Überschreitung des Baufensters nach hinten im üblichen Rahmen könnten Sie notfalls herbeiführen


: Guten Tag,
: ich frage mich wie eine Hinterlandbebauung geregelt ist, wenn ein alter Bebauungsplan existiert, der sowas nicht vorsieht, aber die an der Straße liegenden Baufenster dieses Plans werden bei Neubauten generell nicht mehr eingehalten.
: Besteht die Möglichkeit sowas durch zu kriegen ? Bauvoranfrage für ein bestimmtes Projekt stellen oder davor Unterschriften der Nachbarn sammeln oder wie ist der Weg? Ich bin für jeden Gedanken dankbar!





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