Re: Trennwand zum Nachbargrundstück


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Abgeschickt von Franka am 19 April, 2005 um 09:43:51:

Antwort auf: Trennwand zum Nachbargrundstück von Wolfgang am 17 April, 2005 um 12:40:00:

Hallo!
Ich suche auch gerade nach einer Regelung bzgl. einer Grenzgarage. Wenn der Bebauugsplan oder eine kommunale Satzung nichts anderes vorschreibt greift das Nachbarrechtsgesetz Ihres Bundeslandes mit seinen die jeweilige Bauordnung ergänzenden Regelungen. 1,80 m ist das Maximunm, was meist zulässig ist. Im Zweifel auch noch das Bauamt anrufen, weil dort gibt es während der Sprechstunden kostenlos Auskunft.





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