Re: Nachbarschützende Vorschriften


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bolanger am 14 April, 2006 um 15:18:28:

Antwort auf: Nachbarschützende Vorschriften von Sören am 13 April, 2006 um 15:11:16:

Wenn Sie eine Genehmigung haben, dann richtet sich der Widerspruch der Nachbarn nicht gegen Sie, sondern gegen die Gemeinde. Sollte die Gemeinde die Baugenehmigung zu unrecht erteilt haben, so macht sie sich schadenersatzpflichtig. Sie wird also ein Interesse daran haben, Ihre Baugenehmigung aufrecht zu erhalten.

Ich würde dem also eher relaxed entgegensehen. Entweder sie dürfen normal weiterbauen, oder Sie bekommen eine Entschädigung.

Die Nachbarn werden schon nicht etliche Gerichtsprozesse mit ungewissem Ausgang führen. Meist haben die Gemeinden die baugenehmigungen nämlich sehr gut geprüft


: Hallo, mich beschäftigt folgende Problematik:
: Können Grundstücksnachbarn durch Widerspruch gegen eine Baugenehmigung eine Aufhebung einer solchen erreichen, wenn sie als Begründung anführen, dass durch den Bau der Ortskern aus ihrer Sicht! zerstört wird?
: Ich dachte immer, dass Bauordnungsamt überprüft vor Erteilung einer Baugenehmigung, ob das Bauvorhaben sich in das Ortsbild einfügt.
: Ich habe gelesen, dass ein Widerspruch gegen eine Baugenehmigung nur dann Erfolg hat, wenn nachbarschützende Vorschriften verletzt werden. Ist das richtig?
: Was zählt zu diesen Vorschriften?
: Betrifft die subjektive Meinung eines Grundstückseigetümers über die angebliche Zerstörung des Ortskerns einer solchen Vorschrift?

: Danke für eine Antwort!





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]