Re: Grenzgarage mit Terasse


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 17 April, 2006 um 12:43:19

Antwort auf: Grenzgarage mit Terasse von Dennis.V. am 17 April, 2006 um 10:05:18:

Sie können, denn es ist ja nicht genehmigt und wahrscheinlich gar nicht genehmigungsfähig. Sie können versuchen nachträglich eine Genehmigung zu erlangen, wenn Ihr Nachbar z. B. einer Baulast auf seinem Grundstück zustimmt und die Fläche nicht selbst zum Nachweis seiner eigenen Abstandflächen benötigt.

: Hallo
: Wir haben ein Haus gekauft BJ. 1925.
: 1975 wurde eine Grenzgarage mit Terasse angebaut.
: Jetzt 30 Jahre später Kommt einer Vom Bauordnungsamt und sagt das Geländer Auf der Garage sei nicht genehmigt.
: Im Grundbuch ist keine Baulast eingetragen.
: Können die nach 30Jahren da einfach so kommen und sagen ich muss das Geländer entfernen?
: Mein Nachbar hat nichts dagegen da die Vorbesitzer diese Terasse auch schon genutz haben.
: Ich hoffe mir kann einer helfen.
: MGF
: Dennis





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