Abwasseranschluß


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Mario Tabel am 18 April, 2006 um 08:15:58

Guten Morgen,

ich komme gleich zu meiner Frage:

Wir sind in einer Eigentümergemeinschaft. Das Grundstück ist unterteilt in diverse Sondernutzungsrechte. Zum einen zur Privaten verfügung und zum andern für allgemeine Anlagenteile. Wie zb. der Grauwasserverrieselung.

Nun wurde bei uns im Dorf der Kanal ausgebaut und auch auf unser Grundstück ein Abwasserrohr gelegt. Nur leider nicht auf den Allgemeinen Flächen sondern auf den Flächen die zur Privatennutzung ausgeschrieben sind.

Nun ist meine Frage muß die Stadt das Rohr nicht auf die Flächen legen die zur Allgemeinen Nutzung ausgeschrieben sind? Immerhin hat die Stadt ja auch gefordert das wir solche Flächen ausweisen. Außerdem sollte doch für Versorgungsleitungen immer der Kürzeste Weg vom öffendlichen Grund zum Haus gelten. Oder etwa nicht?

Wir sind im Außenbreicht des Dorfes. Die Kläranlage die wir haben ist auch erst 4 jahre alt und ich meine doch auch mal etwas über einen Bestandsschutz gehört zu haben. Ist das richtig?

Über einige Tips und Anregungen würde ich mich sehr freuen..

Danke...





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]