Re: Schuppen


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Abgeschickt von hhe am 18 April, 2006 um 10:07:38

Antwort auf: Schuppen von Fritz am 17 April, 2006 um 14:27:02:

: Hi!

: Mein Nachbar will an der Grenze zu meinem Grundstück einen schuppen von ca 7,20m lang und max.3,00m hoch.Mein Haus ist ca 3,80m vom Zaun weg und auf dieser seite befindet sich auch die Eingangstür und eine ebenerdige terrasse.Kann mir einer sagen ob er das darf oder mir sagen wo ich mir rat holen kann.

: Danke

: Wohne in Brandenburg

Ich kenne zwar nicht die Bauordnung in Brandenburg aber ich gehe mal davon aus, dass der Nachbar das darf. Er darf bei einer Grenzbebauung (sehr oft bis 9,0 m, max. Höhe 3,0 m) keine Fenster in die Grenzwand einbauen. Auch darf er das Flachdach des Schuppens nicht als "Balkon" gebrauchen. Das Bauamt gibt hier sicherlich weitere Auskünfte. Das ist eigentlich in der Regel kostenlos. Auf eine Baulast zugunsten des Nachbars würde ich mich nicht einlassen.

hhe




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