Re: Überdachter PKW-Stellplatz - Sanierung / Änderung nur mit Bauantrag


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 18 April, 2006 um 10:39:03

Antwort auf: Überdachter PKW-Stellplatz - Sanierung / Änderung nur mit Bauantrag von Hans Meister am 18 April, 2006 um 09:42:49:

Es handelt sich um eine Änderung einer baulichen Anlage, die nicht standardmäßig genehmigungsfrei ist. Sofern Sie mit der neuen Größe und Lage die Festsetzungen eines bestehenden Bebauungsplanes einhalten wäre das Vorhaben anzuzeigen, bedarf aber keiner Genehmigung bzw. die Gemeinde muß innerhalb von vier Wochen mitteilen, dass ein Bauantragsverfahren eingeleitet wird.

: Hallo zusammen,

: habe seit ca. 30 Jahren einen großen überdachten PKW-Stellplatz (ca. 65qm überdachte Fläche).

: Da einige Mauern sanierungsbedürftig sind und ich einen so großen Stellplatz nicht mehr benötigte, möchte ich diese Gebäude in der Breite von 9 m auf 4,5m verkleinern. Hierfür sind zwei der vorhandenen Wände neu zu errichten, wobei die Höhe sowie die Grundstruktur nicht verändert wird.

: Muss für ein solches Vorhaben ein Bauantrag gestellt werden? Bin für Infos sowie Angabe von Infoquellen dankbar.

: Gruß

: H. Meister




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