abgehängte Fensterläden bei get. Haus


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Moni am 18 April, 2006 um 11:37:05:

Hallo,
mir gehört ein halbes Haus. Dieses Haus ist durch eine Teilungserklärung geteilt. Ich wohne oben - unten gehört jemand anders. Nun hat der Wohnungsinhaber von unten einfach die alten Fensterläden ausgehängt - sie wären kaputt. Hat sie natürlich auch gleich durchgesägt. Kann er das einfach oder hätte er mich fragen müssen? Das Bild des Hauses ist für mich jetzt irgendwie zerstört. Oben hängen Läden und unten keine, zumal man es an der Fassade sieht.
In der Teilungserklärung steht: Die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt der Eigentümergemeinschaft. Die Instandhaltung der Teile des gemeinschaftlichen Eigentums, an den Sondernutzungsrechte bestehen oder welche aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nur einem Wohnungseigentümer dienen, obliegt dem eigentümer der betreffenden Wohnung allein. Jeder hat sein Sondereigentum und die von ihm instand zu haltenden Teile des Gemeinschaftseigentums so instand zu hatlen, wie dies im Interesse der Gemeinschaft erforderlich ist und dabei zu gewährleisten, daß keinem anderen Wohnungseigentümer oder Hausbewohner über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst.

Was trifft für die Läden zu?
DAnke



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]