Grundstücksteilung erzwingbar?


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Abgeschickt von P.Weiss am 19 April, 2006 um 21:58:14

Grundstücksteilung erzwingbar?
Wir haben als Teil einer Erbengemeinschaft ein drittel eines bebauten Grundstücks geerbt.
2 der Erben möchten Ihren Teil des Erbes zu Geld machen. Wir möchten aber unseren Teil lieber zur Eingennutzung behalten. Aufgrund des derzeitig auf dem Gelände stehenden Gebäudes, das nahezu zwei drittel des Gesamtgrundstücks beansprucht würden wir gerne das Grunstück so aufteilen lassen, dass wir den unbebauten Teil des Gesamtgrundstückes für uns beanspruchen können.

Wie ist das möglich?

Vielen Dank für Antworten!
Gerne auch per mail an:
paulweiss@uk2.net





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