Re: Einspruch vom Nachbarn !


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Abgeschickt von KD am 20 April, 2006 um 07:25:53

Antwort auf: Einspruch vom Nachbarn ! von Schaarschmidt Hendrik am 12 April, 2006 um 12:13:58:

Der Widerspruch gegen den Bauvorbescheid gilt nicht auch als Widerspruch gegen Ihre Baugenehmigung. Der sogenannte Nachbar müßte gegen die Baugenehmgiung erneut Widerspruch einlegen. Das könnte er tun, wenn er von dem Vorhaben Kenntnis erlangt, also spätestens wenn Sie mit dem Bau beginnen.

Der Widerspruch Ihres Nachbarn hat zunächst keine aufschiebende Wirkung. Die Herstellung der aufschiebenden Wirkung müßte Ihr Nachbar im Eilverfahren (§ 80 Verwaltungsgerichtsordnung) beim Verwaltungsgericht herstellen lassen.
Hier wäre zu beachten, ob seine öffentlich-rechtlich geschützten Nachbarrechte betroffen sind, wie zum Beispiel Unterschreitung der Abstandflächen o.ä. Die Lage des Vorhabens im Außenbereich und Ihre Entwässerung und so was gehören nicht dazu. (Die gehen Ihren Nachbarn, gelinde gesagt, nicht an.)
In diesem Eilverfahren prüft das Verwaltungsgericht die Erfolgsaussichten der Klage. Wird die Herstellung der aufschiebenden Wirkung abglehnt, geht die Hauptsache meist auch so aus.

Die Bauaufsichtsbehörde wird zu dem Nachbarwiderspruch eine Abhilfeprüfung durchführen. Sollte dem nicht abgeholfen werden, wird dieser der nächsthöheren Behörde zum Erlass eines Widerspruchsbescheides vorgelegt. Gegen den Widerspruchsbescheid kann beim Verwaltungsgericht geklagt werden. Alos genau so wie es zum Bauvorbescheid erfolgt ist.

Sollte dem Widerspruch abgeholfen werden, wird Ihre Baugenehmigung wahrscheinlich aufgehoben. Sie haben dann aber einen Schadensersatzanspruch gegen die Bauaufsichtbehörde.

Wie der Widerspruchsbescheid zeigt, hat die Baubehörde und die Widerspruchsbehörde sorgfältig geprüft hat und nachbarliche Belange als nicht betroffen eingestuft hat.
Die Baubehörde hätte sonst keine Baugenehmigung erteilt. Sicherlich ist der Bauvorbescheid und die Baugenehmigung rechtmäßig und hält einer Überprüfung stand.

Ich schätze die Klage Ihres Nachbarn wegen der vorgebrachten Gründe als nicht erfolgversprechend ein.
Beginnen Sie mit dem Bau und lassen sich nicht aufhalten.

Sie müssen aber sicherlich davon ausgehen, das dieser Nachbar mit Ihnen immer eine Fehde führen wird. Also pflanzen Sie die Bäume ordentlich, parken Ihr Auto richtig und feiern Sie nicht so laut.
Achso, vielleicht könnten Sie denjenigen ja zum Richtfest einladen. =;;-))




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