Re: Altbau außerhalb des Bebauungsfensters erweitern?


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Abgeschickt von hhe am 21 April, 2006 um 11:07:25

Antwort auf: Altbau außerhalb des Bebauungsfensters erweitern? von Siegfried am 20 April, 2006 um 22:58:15:

: Hallo,

: wir haben uns ein altes Haus angesehen, das zwar in einem gebiet mit einem bebauungsplan liegt, aber außerhalb des Baufensters steht. Ich gehe davon aus, dass diese 100 Jahre alte "Hütte" schlicht vor der Aufstellung des Bebauungsplanes errichtet wurde. Um aus dem Haus etwas zu machen, müssten wir es komplett umbauen. Dazu schwebt uns auch ein Anbau vor. Bekommt man für sowas eigentlich eine Genehmigung? Der Anbau würde dann nämlich auch außerhalb des Bebauungsfensters liegen.

Hallo Siegfried !

Das ermessen der Bauämter ist manchmal groß und dann wieder klein. TIP: Ab zum Bauamt und abklären. Das kostet nicht viel, meistens nichts. Auch im Bauamt sitzen Mitarbeiter die den eigenen Kaffee mit Wasser kochen.

Normalerweise kann man eine Baugrenze nicht überbauen. Euer Gebäude war bei der Verabschiedung des Bebauungsplanes bestimmt vorhanden. Die textlichen Erläuterungen in Bebauungsplänen sollte man genau lesen. Wintergärten mit viel Glas in Südlage sind z.B. sehr oft erlaubt. Bei einer Baugrenze zur Straße ist nicht viel möglich. Beachte bitte, das bei grundsätzlichen Umbauten die Energiesparverordnung greift. Das kann ins Geld gehen.

hhe





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