Kinderspielplätze - Pflicht?


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Abgeschickt von Daniel am 21 April, 2006 um 11:37:24

Hallo,

ich hab eine Frage. Laut der Landesbauverordnung RLP §11 muss bei einer Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ein Spielplatz für Kleinkinder hergerichtet werden. So zumindest der Text aus Absatz 1.

Wenn ich danach gehen müsste, müsste ja fast jedes Haus einen "eigenen" Spielplatz haben?!

Aber nun kommen wir zu meiner eigentlichen Frage bzw. zu Absatz 5

Zitat
Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht, wenn nach der Art der Wohnungen ein Spielplatz nicht erforderlich ist.
/Zitat

Wo ist denn festgelegt, um was für eine Art von Wohnung es sich handelt? Wahrscheinlich doch auch in der LBauO, aber wo? Und wie finde ich raus, welche Art "mein" Haus ist?

Danke für eure Hilfe und Antworten

Daniel



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