Re: Architekt hat sich verkalkuliert ? Vertragsrücktritt !


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 April, 2006 um 17:36:07

Antwort auf: Architekt hat sich verkalkuliert ? Vertragsrücktritt ! von Andre am 22 April, 2006 um 11:37:00:

Das ganze Thema ist höchst komplex und sehr differenziert zu betrachten.

Die Kosten sind vor Abgabe des Bauantrages zweimal darzustellen. Einmal als Kostenschätzung (bezogen auf Kennwerte wie umbauten Raum oder Flächen) im Zusammenhang mit dem Vorentwurf und als Kostenberechnung (bezogen auf Bauteile und Ausstattung). Ich finde es daher befremdlich, dass erst nach Einreichung des Bauantrages die Kostensteigerung/-überschreitung festgestellt wurde. Das hätte meines Erachtens vorher schon erkennbar werden müssen. Eine Abweichung von 30% ist eigentlich nur bei Benennung eines ersten groben Kostenrahmens möglich und selbst da sollte das einem erfahrenen Architekten nicht passieren.

Allgemein müsste für die Geltendmachung von Schaden dargestellt werden, dass der Verursacher auch tatsächlich schuldhaft gehandelt hat und die geltend gemachten Kosten nicht ohnehin angefallen wären.

Eine Kündigung des Architektenvertrages ist immer möglich. Der Architekt kann Bezahlung seiner Leistungen verlangen und zusätzlich entgangenen Gewinn für die Leistungsphasen, die er noch nicht erbracht hat.

Unter einem "künstlerischer Fehler" kann ich mir nichts vorstellen.

Für eine kurze Übersicht kann ich das Buch "Grundwissen Bauvertragsrecht" von Klaus Vygen empfehlen, das kurz, knapp und übersichtlich die rechtlichen Zusammenhänge der Bauverträge mit Planern und Handwerkern gut verständlich beschreibt.

Ansonsten ist der Sachverhalt einfach zu komplex um einzelne Fragen hier vertieft zu besprechen.

: Hallo zusammen,

: als meine Frau und ich uns letzten Jahr entschieden haben ein Grundstück zu kaufen und dort ein Haus bauen zu lassen war uns nicht bewusst mit welch Komplikationen zu rechnen sei...

: Ich habe damals unserem Architekten gesagt, wieviel Budget wir für das Haus investieren wollen (und können) und ob er in der Lage wäre hierfür die Planung und Bauleitung (Also rundumglücklichpacket) zu bewältigen.

: Nachdem er uns sagte, dies sei kein problem und wir uns einigten hatte er den Vertrag in der Tasche...
: Nungut, wir planten und machten und taten und 6 Monate später reichten wir die Pläne beim Bauamt ein..Paralell haben wir die Ausschreibungen für die Einzelgewerke gemacht.

: ca 1,5 Monate später kam dann die Baugenehmigung, doch ich sagte (glücklicherweise) sofern wir noch nicht alle Ausschreibungen beisammen haben und ich keine Summe auf der fetten Linie unten rechts erkenne, wird nicht angefangen zu bauen.

: Uff, dann der Hammer 30% mehr als gedacht !
: Das war ersteinmal ein Schlag ins Gesicht.

: Ok, Story soll kurz bleiben.
: Wir uns wieder an das Zeichenbrett gesetzt und getüftelt.
: Architekt wollte Keller killen, wir sagten, neine Haus wird insegsamt etwas kleiner / so ist es dann auch passiert.

: Wir wieder mit den neuen Plänen zum Bauamt und auch wieder die Ausschreibungen erneuert.

: Das ganze zieht sich jetzt schon wieder 3 Monate hin und wir machen einen auf Zahlemann..

: Es muß ja nochmal bezahlt werden:
: - Der Vermesser
: - Das Bauamt
: - Die Zinsen
: - Die Doppelmiete
: - Der Planer für Sanitär
: - etc.

:
: Und nun meine Frage:

: Kann ich den Architekten für diese zusätzlichen Kosten in haft nehmen, oder habe ich da garkein Recht, da er ja sowas wie künstlerische Fehler begehen darf ?

: Wäre schön, wenn mir jemand einen Rat geben würde...

: Und als zweites habe ich hier gelesen, daß ich als Auftragnehmer jederzeit aus dem Vertrag mit meinerm Architekten austreten kann.
: Ist das noch immer so.
: Ich zahle ja gerne für alles was er bisher geleistet hat, also Leistungsphasen 1-7, aber die Bauleitung/Dokumentation möchte ich jetzt gerne jemand anderes übergeben. Jemanden dem ich da mehr vertrauen kann.

: Ich danke schonmal

: Beste Grüße
: Jörg





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