Re: Grenzbebauung


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Abgeschickt von Tuli am 19 April, 2005 um 14:38:07:

Antwort auf: Grenzbebauung von Oliver Engelbert am 18 April, 2005 um 19:57:31:

Guten Tag! Das ist nicht in allen Bundesländern gleich geregelt. Die Landesbauordnungen und die Nachbarrechtsgesetze beinhalten Regelungen zu Aufschüttungen und Grenzabständen. Mehr als 45 Grad ist kritisch wegen Abschwemmungen und auch optisch gewöhnungsbedürftig.

: Hallo

: wir haben ein Problem. Auf dem Nachbargrunstück ist neu gebaut worden. Da es sich um eine leicht Hanglage handelt hat der neue Eigentümer seinen Keller "freistehen", so daß er einen Erdwall von ca.3m
: höhe ankippen mußte um einen Terasse zu haben. Diesen Erdwall hat er bis an unsrere Grundstücksgrenze gesetzt und ist mit einer Steigung von über 45Grad in die höhe geschossen.

: Meine Frage ist ob das so erlaubt ist, oder er einen Abstand einhalten muß.

: Danke





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