Re: Geschoßflächenberechnung für Kanalanschluß


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Erich Bauer am 23 April, 2006 um 16:10:54

Antwort auf: Geschoßflächenberechnung für Kanalanschluß von Becker Wilfried am 21 April, 2006 um 09:48:24:

In der einschlägigen Satzung der Gemeinde ist der Beitragsmaßstab geregelt. Vermutlich handelt es sich um einen kombinierten Maßstab aus Grundstücksfläche und Geschossfläche. Aus der Satzung ergibt sich auch, ob der Geschossflächenanteil des Beitrags nach der zulässigen oder nach der vorhanden Geschossfläche berechnet wird und inwieweit es dabei auf den Vollgeschossbegriff im Sinne der Bauordnung ankommt.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]