Re: Kinderspielplätze - Pflicht?


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Abgeschickt von KD am 24 April, 2006 um 08:47:40

Antwort auf: Kinderspielplätze - Pflicht? von Daniel am 21 April, 2006 um 11:37:24:

Das gilt dann, wenn nicht damit zu rechnen ist, das in den Wohnungen Kinder wohnen, z.B. Seniorenwohnungen, Wohneinheiten für Studenten und Azubis. Bei Einraumwohnungen erfolgt eine Einzelfallprüfung.




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