Abgeschickt von Karin am 25 April, 2006 um 11:16:36:
Antwort auf: Baumgröße von Michaela Pöhlmann am 18 April, 2006 um 10:06:50:
Anspruch auf Beseitigung ist verjährt. Was Sie dürfen regelt das Nachbarrechtsgesetz.
: Hallo,
: das nördlich zu uns liegende Grundstück ist vor ca. 25 Jahren mit einem Baum (Weide oder so) angepflanzt worden, Abstand etwa 1 Meter. Jetzt ist der Baum ca. 10m hoch und einige Äste/Zweige ragen über und stören uns: Verschattung, Laub, Regenwasser tropft herab, Vögel sitzen drauf und machen runter. Der Baum ist noch nie zugeschnitten worden. Was können wir dagegen machen? Dürfen wir selber kürzen?
: Besten Dank