Re: Dachterasse auf Garage in Rheinland Pfalz


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Abgeschickt von KaRo am 25 April, 2006 um 16:36:42

Antwort auf: Re: Dachterasse auf Garage in Rheinland Pfalz von Metzing am 25 April, 2006 um 11:08:58:

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Nach einer Anfrage bei der zuständigen Baubehörde wurde in Erfahrung gebracht, dass die Stadt auf den Abstand besteht. Bedeutet dies nun, dass wenn sich der Nachbar weigert schriftlich auf den Abstand zu verzichten, dass die Dachterasse nicht gebaut werden darf? Oder ist mit einem Teilbaugenehmigung bei Einhaltung der 3 m zurechnen? Dies würde bedeuten, dass 2 m der Garage genutzt werden würden, während 3 m ungenutzt bleiben müssten. Würde in diesem Falle dann ein Trennwand oder Geländer installiert werden müssen?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen

KaRo


: Für eine Dachterrasse auf einer Garage
: gilt laut OVG Rheinland-Pfalz
: Az.: 1 A 10952/00
: nicht immer ein Grenzabstand aber Bebauungspläne sind immer zu beachten

: http://www.ra-kotz.de/dachterrasse.htm


:
: : Ist in Rheinland Pfalz (Stadt Kaiserslautern) erlaubt, nachträglich auf einer Garage eine Dachterasse zubauen? Die Garage befindet sich an der Grundstücksgrenze. Wenn dies nicht erlaubt ist, auf welche gesetzliche Grundlagen bezieht man sich den am besten. Die Zustimmung der betroffenen Nachbarn liegt nicht vor.

: : Vielen Dank für die Hilfe und schöne Grüße

: : KaRo




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