Ansprüche gemäß VOB


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Abgeschickt von Mister X am 28 April, 2006 um 19:03:47:

Angenommen ein Bauunternehmer errichtet ein Bauwerk, dies tat er als Subunternehmer. Auftraggeber war eine WEG, die durch eine Hausverwaltung vertreten wurde.
Nach Jahren (innerhalb der Gwährleistungsfrist) tritt ein Mangel auf, die wird vom Hauptauftragnehmer gerügt und darum gebeten direkt mit der Hausverwaltung in Kontakt zu treten. Dies würde der Bauunternehmer übernehmen auch tun, jedoch aber die Mangelbeseitigung (die für ihn keine ist) ablehnen. Nun droht die Hausverwaltung den Bauunternehmer(der damals Subunternehmer war) zu verklagen. Geht dies überhaupt?
Wäre der Bauunternehmer "sicher" wenn der Hauptauftragnehmer pleite wäre bzw. die Firme auf ein Firmenmitglied übertragen hätte?




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