Re: Definition bauliche Anlage


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Abgeschickt von Peter Fahn am 30 April, 2006 um 19:16:18:

Antwort auf: Definition bauliche Anlage von Markus Potter am 30 April, 2006 um 10:16:43:

: Bayern, Landesbauverordnung: Bauliche Anlagen
Lieber Herr Potter,
In der Bayerischen Bauordnung sind die Begriffe eindeutig definiert:
In Art 2 Abs 1 die baulichen Anlagen,
In Art 2 Abs 2 die Gebäude
Bauliche Anlagen müssen nicht zwangsläufig von Menschen betreten werden können; denken Sie mal an einen Abgas-Kamin, das ist zweifelsfrei eine bauliche Anlage, auch wenn diese nicht betreten werden kann.
Wahrscheinlich beschäftigt Sie noch immer die Sache mit den Ställen an der Nachbarschaftsgrenze (10.4.2006). Hatten Sie hier schon Kontakt mit dem örlichen Bauamt oder mit dem Baureferat?

Gruss P. Fahn


sind mit dem Erdboden verbundene oder auf ihm ruhende und aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Bayern, Aussage Baureferat: Es handelt sich erst dann um eine bauliche Anlage, wenn sie auch betreten werden kann ("Da ist sogar ein Hundezwinger ein Streitfall!").
: An was ist sich nun zu halten, wenn man auf Einhaltung des Grenzabstandes von "baulichen Anlagen" zum Nachbarn besteht?





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